Die Tschechische Republik erleichtert die Einreisebestimmungen für Reiserückkehrer

Elmo

Die Tschechische Republik gehört zu den Ländern mit strengen Regeln, wenn es um die Einreise von Ausländern angesichts von COVID-19 geht. Im Gegensatz zu Ländern wie Portugal oder Spanien, die ihre Regeln etwas gelockert haben, verlangt Tschechien weiterhin Impfungen und negative Tests. Allerdings gibt es einige hilfreiche Ausnahmen sowie Regeln für tschechische Staatsangehörige, die in den letzten Wochen gelockert wurden.

Lockerung der Beschränkungen für tschechische Staatsangehörige

Die Lockerung der Einreisebeschränkungen in die Tschechische Republik gilt nur für tschechische Staatsangehörige. Für Tschechen, die ins Land zurückkehren, gilt das sogenannte „Ampel“-System nicht mehr. Dies bedeutet, dass ein tschechischer Staatsangehöriger unabhängig davon, wie stark die Verbreitung von COVID-19 in einem bestimmten Land zu einem bestimmten Zeitpunkt ist, in seine Heimat zurückkehren kann.

Dies ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Tschechische Staatsbürger sind weiterhin verpflichtet, einen gültigen Impfnachweis oder eine Genesungsbescheinigung vorzulegen. Die Impfung dauert 270 Tage nach der ersten Impfung und auf unbestimmte Zeit nach der zweiten Impfung. Die Genesungsbescheinigung ist nur 180 Tage nach der Genesung gültig. Wenn tschechische Staatsangehörige nicht geimpft sind, müssen sie bei der Einreise einen negativen PCR- oder Antigentest vorweisen. Schließlich können tschechische Staatsangehörige auch dann in das Land einreisen, wenn sie vor ihrer Ankunft positiv getestet wurden. Obwohl es sich nicht um eine große Änderung handelt, vereinfacht sie die aktuellen Regeln für tschechische Staatsangehörige erheblich und macht das Ampelsystem für sie eher zu einer Empfehlung.

Einreisebestimmungen für Ausländer

Tschechien hat immer noch strenge Regeln für Ausländer, die in die Tschechische Republik kommen. Während viele der Anforderungen für EU-Bürger dieselben sind wie für Tschechen, müssen Sie als Nicht-EU-Bürger zusätzliche Anforderungen erfüllen.

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Als Nicht-EU-Bürger müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Impfzertifikat oder Ihr Genesungszertifikat von den zuständigen Behörden ausgestellt wurde oder dass Sie über eine schriftliche Bestätigung verfügen, die auf der Website des tschechischen Gesundheitsministeriums ausgestellt wurde. Wenn Sie ein ungeimpfter Nicht-EU-Bürger sind, müssen Sie außerdem sowohl vor der Einreise als auch direkt nach der Einreise einen Test machen. Der zweite Test muss ein PCR-Test sein.

Einreisebestimmungen für die Ukraine und COVID-19

Für Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, wurde ein Sonderfalleintrag angekündigt. Nach Ansicht der tschechischen Regierung gelten alle oben genannten Regeln, ob Impfungen, Tests oder Genesungsbescheinigungen, nicht für ukrainische, tschechische oder EU-Bürger, die vor dem bewaffneten Konflikt fliehen. Darüber hinaus können alle Bürger eines anderen Landes bis zu 48 Stunden lang ohne die oben genannten Einschränkungen durch die Tschechische Republik reisen.

Personen, die eine Ausnahme von diesen Regeln beantragen möchten, müssen der tschechischen Polizei, einer Gesundheitsschutzbehörde oder dem Innenministerium eine Reihe von Dokumenten vorlegen. Dazu gehören Reisedokumente, Dokumente über die Art der Reise in die Tschechische Republik, Dokumente, aus denen hervorgeht, dass jemand seinen ständigen Wohnsitz in der Ukraine hat oder EU-Bürger/Nicht-EU-Bürger ist und vorübergehenden Wohnsitz in der Ukraine hat. Mit diesen Dokumenten entfallen die oben genannten COVID-19-Einreisebeschränkungen.