Visabestimmungen für Frankreich
FrankreichEs empfängt jedes Jahr mehr internationale Reisende als jedes andere Land der Welt, und viele von ihnen können ohne die Beantragung eines speziellen Visums einreisen. Reisende aus Ländern wie den USA, Kanada, Großbritannien, Mexiko, Japan und vielen mehr sind von der Visumspflicht für die Einreise nach Frankreich für einen Zeitraum von 90 Tagen oder weniger befreit; Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass, der mindestens drei Monate nach dem Datum Ihrer geplanten Rückkehr in Ihr Heimatland nicht abläuft. Es lohnt sichÜberprüfen Sie das Ablaufdatum noch einmalBevor Sie die Reise planen, damit Sie nicht direkt vor der Abreise überrascht werden und schnell einen Notfallpass bestellen müssen.
Die Regeln für die Einreise nach Frankreich gelten tatsächlich für einen ganzen Block von 26 europäischen Nationen, die als bezeichnet werdenSchengen-Raum. Wenn Ihre Reise nach Frankreich auch eine Reise durch Europa beinhaltet, können Sie grenzfreie Überfahrten zwischen den Schengen-Ländern genießen: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Schweiz.
Da der Schengen-Raum als eine Einheit betrachtet wird, gilt Ihr 90-Tage-Limit für Ihre gesamte Reise, nicht nur für Frankreich. Wenn Sie sieben Tage lang durch Frankreich reisen und dannÜberqueren Sie die Grenze nach Spanien, Ihr erster Tag in Spanien ist Tag 8. Die Grenze liegt ebenfalls bei 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, sie müssen also nicht aufeinanderfolgend sein. Wenn Sie beispielsweise sieben Tage lang durch Frankreich reisen und dann für eine Woche in das Vereinigte Königreich reisen, das nicht zum Schengen-Raum gehört, werden diese Tage im Vereinigten Königreich nicht auf Ihre Gesamtsumme angerechnet. Aber wenn Sie nach Großbritannien ein Flugzeug nach Spanien nehmen, ist der erste Tag in Spanien immer noch Tag 8.
Wenn Sie ein Visum benötigen, gibt es je nach Situation zwei große Kategorien von Visa: Touristen-Schengen-Visa und langfristige nationale Visa. Das Touristen-Schengen-Visum ist für Reisende gedacht, die Frankreich oder andere Schengen-Länder besuchen möchten, aber einen Reisepass von einem habenLand auf der Nicht-Ausnahmeliste. Inhaber eines Schengen-Visums können bis zu 90 Tage lang frei im Schengen-Raum reisen, genau wie Reisende aus einem von der Visumpflicht befreiten Land.
Für alle Personen aus einem Land außerhalb der EU, die länger als 90 Tage in Frankreich bleiben möchten, ist ein nationales Langzeitvisum erforderlich. Diese Gruppe wird weiter unterteilt in Arbeitsvisa, Studienvisa, Familienvisa und Working-Holiday-Visa.
| Visabestimmungen für Frankreich | |||
|---|---|---|---|
| Visumtyp | Wie lange ist es gültig? | Erforderliche Dokumente | Anmeldegebühren |
| Schengen-Touristenvisum | 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen | Kontoauszüge, Nachweis einer Krankenversicherung, Hotelreservierungen, Hin- und Rückflugtickets | Bis zu 80 Euro |
| Studentenvisum | Ein Jahr | Aufnahmebescheid in das Programm, Nachweis der Krankenversicherung, Nachweis der finanziellen Mittel, Unterkunft, Vorstrafenbescheinigung | Bis zu 99 Euro |
| Arbeitsvisum | Ein Jahr | Nachweis der finanziellen Mittel, Strafregisterbescheinigung, Arbeitsvertrag | 99 Euro |
| Familienvisum | Ein Jahr | Familienstandsurkunden | Bis zu 99 Euro |
| Working-Holiday-Visum | Ein Jahr (nicht verlängerbar) | Nachweis über finanzielle Mittel, Krankenversicherung und Unterkunft; Hin- und Rückflugticket; Absichtserklärung; Bescheinigung über das Strafregister | 99 Euro |
Schengen-Touristenvisum
Das Schengen-Touristenvisum ist nur für Besucher aus erforderlichNicht befreite Länderdie planen, Frankreich oder den Schengen-Raum für 90 Tage oder weniger zu besuchen. Mit einigen Schengen-Visa können Sie den Schengen-Raum verlassen und wieder einreisen, während andere nur für eine einmalige Einreise gelten, selbst wenn Ihre Reise weniger als 90 Tage dauert. Achten Sie daher darauf, was in Ihrem Visum steht.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie eines benötigen, können Sie das verwendenFranzösischer Visa-Assistentschnell und einfach herausfinden.
Visagebühren und Antrag
Wenn die Reiseroute nur Frankreich umfasst, beantragen Sie ein Visum beim örtlichen französischen Konsulat in Ihrem Heimatland. Wenn Sie mehrere Länder im Schengen-Raum besuchen, stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Antrag beim richtigen Konsulat stellen. Schreiben Sie alle Länder auf, die Sie besuchen möchten, und geben Sie an, wie viele Tage Sie in jedem Land verbringen werden. Wenn Sie die meiste Zeit in Frankreich verbringen, sollten Sie Ihren Antrag dennoch beim französischen Konsulat stellen. Wenn Sie jedoch gleich viele Tage in zwei oder mehr Ländern verbringen, beantragen Sie den Antrag beim Konsulat des Landes, in dem Sie zuerst ankommen.
Die Antragsgebühr für das Schengen-Visum beträgt 80 Euro und ist zum aktuellen Wechselkurs der Landeswährung zu entrichten. Für bestimmte Gruppen gibt es jedoch Ermäßigungen, beispielsweise für Besucher aus europäischen Ländern, die nicht zur EU gehören, Kleinkinder und Studenten.
Abhängig von dem Land, in dem Sie Ihren Antrag stellen, reichen Sie Ihren Antrag entweder direkt beim französischen Konsulat oder bei einem Visa-Outsourcing-Zentrum ein. In jedem Fall sind die von Ihnen einzureichenden Dokumente dieselben:
- Beantragung eines Schengen-Visums
- Gültiger Reisepass
- Zwei identische Fotos (35 Millimeter x 45 Millimeter)
- Reiseversicherung
- Reiseroute für Hin- und Rückflug
- Unterkunftsnachweis (Hotelreservierungen oder notariell beglaubigte Briefe von Gastgebern in Frankreich)
- Nachweis der finanziellen Mittel (z. B. Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Beschäftigungsnachweise usw.)
Mit der Beantragung Ihres Schengen-Visums können Sie frühestens sechs Monate vor Ihrer Abreise beginnen. Der Erhalt einer Entscheidung und die Bearbeitung Ihres Visums dauert in der Regel etwa 15 Tage, es kann jedoch auch länger dauern, daher sollten Sie den Antrag mindestens drei Wochen vor Ihrer geplanten Abreise stellen.
Studentenvisum
Wenn Sie in ein Schulprogramm aufgenommen wurden, das Sie länger als 90 Tage in Frankreich hält, müssen Sie ein Studentenvisum beantragen. Bürger bestimmter Länder – einschließlich der USA – können das Visum online über beantragen, wo die Visumgebühr nur 50 Euro beträgt; Studierende mit Reisepässen, die nicht auf dieser Liste stehen, müssen den Antrag über ihr örtliches Konsulat stellen und eine Gebühr von 99 Euro zahlen.
Zusätzlich zu allen Standardvisumdokumenten müssen Sie auch ein Zulassungs- oder Registrierungsschreiben an einer französischen Schule oder einem französischen Programm sowie ein sauberes Strafregister aus Ihrem Heimatland vorlegen. Wenn für Ihr Programm Vorstudien oder Voraussetzungen erforderlich sind, müssen Sie eine Kopie Ihres Abschlusses, Diploms oder eines anderen Abschlussnachweises einreichen.
Wenn Sie planen, nach Frankreich zu ziehen, um als Au-pair für eine französische Familie zu arbeiten, müssen Sie ebenfalls ein Studentenvisum beantragen. Sie bewerben sich über den gleichen Kanal und zahlen die gleiche Gebühr wie für ein Studium an einer Schule, aber anstelle eines Zulassungsbescheids für ein Studienprogramm benötigen Sie ein offizielles Einladungsschreiben einer Gastfamilie, in dem die Pflichten, der Arbeitsplan, das Gehalt und die Unterkunft des Au-pairs aufgeführt sind.
Einwohner mit einem Studentenvisum in Frankreich dürfen bis zu 21 Stunden pro Woche Teilzeit arbeiten, was 60 Prozent einer Vollzeitbeschäftigung in Frankreich entspricht.
Bei praktisch allen Langzeitvisa, einschließlich Studentenvisa, müssen Sie ein Visum beantragenAufenthaltserlaubnis– oder Aufenthaltskarte –, sobald Sie in Frankreich im örtlichen Büro ankommenPräfektur, bei dem es sich um ein Regierungsgebäude oder ein Polizeibüro handelt.
Arbeitsvisum
Wenn Sie mit dem Ziel nach Frankreich ziehen, Geld zu verdienen, sei es durch eine Anstellung, eine Tätigkeit als unabhängiger Freiberufler oder die Gründung eines eigenen Unternehmens, müssen Sie ein Arbeitsvisum beantragen. Ein Arbeitsvisum kostet in jedem Fall 99 Euro und Sie müssen einen Termin vereinbaren und persönlich bei Ihrem örtlichen französischen Konsulat beantragen.
Zusätzlich zu allen Standard-Visumdokumenten müssen Sie Ihren Antrag mit Unterlagen untermauern, je nachdem, welche Art von Arbeit Sie ausführen werden. Am einfachsten ist es, wenn Ihnen eine Stelle von einem französischen Unternehmen angeboten wurde. In diesem Fall müssen Sie lediglich Ihren offiziellen Arbeitsvertrag vorlegen. Wenn Sie als Freiberufler arbeiten, müssen Sie nachweisen, dass Sie über die finanziellen Mittel verfügen, um sich selbst zu ernähren, sowie einen Lebenslauf, einen beruflichen Werdegang oder ein Portfolio, das Ihre Arbeit belegt. Für Unternehmer, die eine Unternehmensgründung planen, benötigen Sie mehrere Steuerformulare und einen detaillierten Geschäftsplan, die Sie Ihrem Antrag beilegen müssen.
Nach Ihrer Ankunft in Frankreich müssen Sie bei der örtlichen Behörde eine Aufenthaltskarte beantragenPräfekturBüro in der Stadt, in der Sie sich niederlassen.
Familienvisum
Wenn Sie ein unmittelbares Familienmitglied haben, das in Frankreich lebt, können Sie für den Nachzug ein Langzeitvisum beantragen. Das Familienmitglied in Frankreich muss ein französischer Staatsbürger, ein Staatsbürger eines EU-Landes oder ein Ausländer sein, der sich rechtmäßig in Frankreich aufhält. In diesem Fall bezieht sich ein Familienmitglied auf einen Ehepartner (des anderen oder gleichen Geschlechts), einen unterhaltsberechtigten Angehörigen oder ein Kind unter 21 Jahren oder einen Elternteil oder Großelternteil.
Das genaue Bewerbungsverfahren hängt von der Nationalität der bereits in Frankreich lebenden Person und der Person ab, die nachziehen möchteÜberprüfen Sie dies, um Ihre spezifische Situation zu bestätigen. Die Gebühr für das Visum beträgt maximal 99 Euro. Viele Familienangehörige haben jedoch das Recht, kostenlos mit einem kurzfristigen Visum nach Frankreich einzureisen und dann bei ihrer Ankunft vor Ort die Aufenthaltskarte zu beantragenPräfekturBüro in der Stadt, in der sie leben.
Working-Holiday-Visum
Mit einem Working-Holiday-Visum können junge Menschen aus einer ausgewählten Gruppe von Ländern für ein Jahr nach Frankreich kommen und Arbeit finden, oft in der Ausbildung oder in Saisonjobs wie in Skigebieten. Im Gegensatz zu einem Arbeitsvisum ist es bei der Einreise nicht erforderlich, dass Sie bereits einen Job haben. Allerdings gilt das Working-Holiday-Visum nur für ein Jahr und kann nicht verlängert werden; Wenn Sie bereits ein Working-Holiday-Jahr in Frankreich absolviert haben, sind Sie nicht berechtigt, dies noch einmal zu tun.
Visagebühren und Antrag
Zusätzlich zu allen Standardvisumdokumenten müssen Sie nachweisen, dass Sie über die finanziellen Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, eine Unterkunft bei Ihrer Ankunft, Hin- und Rückflugtickets, ein sauberes Strafregister und eine Absichtserklärung, in der Sie erklären, warum Sie nach Frankreich reisen möchten (in Französisch oder Englisch verfasst). Die Gebühr für das Working-Holiday-Visum beträgt für alle Antragsteller 99 Euro.
Um ein Working-Holiday-Visum zu beantragen, müssen Sie zwischen 18 und 30 (bzw. bis zu 35 für Kanada) alt seineines der 14 Länderdie ein Working-Holiday-Abkommen mit Frankreich haben:
- Australien
- Argentinien
- Brasilien
- Kanada
- Chile
- Kolumbien
- Südkorea
- Japan
- Neuseeland
- Hongkong
- Mexiko
- Russland
- Taiwan
- Uruguay
Visaüberschreitungen
Unabhängig davon, ob Sie Frankreich aus einem von der Visumpflicht befreiten Land wie den USA besuchen oder mit einem Schengen-Touristenvisum reisen, können Sie sich in einem Zeitraum von 180 Tagen nur 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie es leicht herausfinden. Ziehen Sie einen Kalender heraus und gehen Sie auf das Datum des letzten Tages ein, an dem Sie sich voraussichtlich im Schengen-Raum aufhalten. Zählen Sie rückwärts alle Tage, die Sie in den letzten sechs Monaten in einem Schengen-Land verbracht haben. Wenn diese Zahl 90 oder weniger beträgt, müssen Sie sich keine Sorgen machen.
Zählt man mehr als 90 Tage, hat das Konsequenzen. Die genaue Strafe hängt davon ab, in welchem Land Sie erwischt werden und von der besonderen Situation. Sie müssen jedoch mit einer Geldstrafe und mindestens einer Abschiebung rechnen. Die Behörden geben Ihnen möglicherweise ein paar Tage Zeit, um sich vorzubereiten, oder Sie werden sofort abgeschoben. Wenn Sie die Gültigkeitsdauer Ihres Visums überschreiten, wird es auch schwieriger, in Zukunft in den Schengen-Raum zurückzukehren, und Sie gefährden möglicherweise Ihre zukünftigen Reisen nach Europa.
Verlängern Sie Ihr Visum
Wenn Sie länger als 90 Tage in Frankreich oder einem anderen Schengen-Land bleiben müssen und kein Langzeitvisum haben, können Sie unter mildernden Umständen eine Verlängerung beantragen. Zu den zulässigen Gründen gehören die Inanspruchnahme medizinischer Behandlung, der Aufenthalt zu einer unerwarteten Beerdigung, eine Naturkatastrophe oder ein Konflikt in Ihrem Heimatland oder persönliche Gründe wie eine ungeplante Hochzeit. In allen Fällen liegt die Entscheidung, ob Ihre Verlängerung gewährt wird oder nicht, im Ermessen des Einwanderungsbeamten, der Sie unterstützt.
Sie können die Verlängerung in Frankreich beantragen, indem Sie Ihren Reisepass und Ihr aktuelles Visum (falls vorhanden) vor Ort mitbringenPräfekturBüro, das Ihrem Aufenthaltsort am nächsten liegt. Sie müssen Unterlagen mitbringen, die Ihre Argumentation untermauern, und vor allem muss Ihr Antrag gestellt werden, während Sie sich noch legal im Land aufhalten. Wenn Sie warten, bis Ihre 90 Tage abgelaufen sind, haben Sie Ihr Visum bereits überschritten und können sofort abgeschoben werden.
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