Visabestimmungen für Italien

Italien ist eines davonmeistbesuchte LänderIn der Welt heißt es jedes Jahr Millionen internationaler Touristen willkommen, die antike Stätten besichtigen, an Stränden am Mittelmeer faulenzen und die bekannteste Küche der Welt genießen möchten. Jeder, der mit einem Reisepass aus den USA, Kanada, Mexiko, dem Vereinigten Königreich, der EU oder mehr reist50 weitere Länder, die von der Visumpflicht befreit sindkann bis zu 90 Tage lang nur mit einem Reisepass einreisen, sofern dies nicht der Fall istverfallen für mindestens drei Monatenachdem Sie planen zu gehen.

Italien ist eines der 26 Länder, aus denen es bestehtSchengen-Raum, eine Gruppe europäischer Nationen, die die Grenzkontrollen untereinander abgeschafft haben. Da diese Länder als eine Einheit betrachtet werden, gilt die 90-Tage-Besuchsfrist für den gesamten Schengen-Raum und nicht für jedes einzelne Land. Zu den Ländern, die Teil dieser Vereinbarung sind, gehören Österreich, Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz.

Wenn Sie einen Reisepass von einem habennicht befreites Land, müssen Sie für die Einreise nach Italien ein Schengen-Touristenvisum beantragen, das es dem Inhaber auch ermöglicht, bis zu 90 Tage lang frei im Schengen-Raum zu reisen.

Wer nicht aus der EU kommt und plant, für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nach Italien zu ziehen, muss ein nationales Visum beantragen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Studenten und Angehörige italienischer Einwohner.

Visabestimmungen für Italien
Visumtyp Wie lange ist es gültig? Erforderliche Dokumente Anmeldegebühren
Schengen-Touristenvisum 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen Kontoauszüge, Nachweis einer Krankenversicherung, Hotelreservierungen, Hin- und Rückflugtickets 80 Euro
Arbeitsvisum 1 Jahr Arbeitsvertrag, „Nullkauf" 116 Euro
Studentenvisum Dauer des Programms Zulassungsbescheid zum Bildungsprogramm und Nachweis der finanziellen Mittel, der Krankenversicherung und der Unterkunft 50 Euro
Familienvisum 1 Jahr "Nullkauf", Bescheinigung über die familiäre Verwandtschaft 116 Euro

Schengen-Touristenvisum

Nur Staatsangehörige bestimmter Länder müssen ein Touristenvisum beantragen, das italienische Außenministerium bietet jedoch ein Touristenvisum aneinfach zu bedienendes Werkzeugum festzustellen, ob Sie eines benötigen oder nicht. Wenn Sie einen Reisepass aus einem nicht von der Visumpflicht befreiten Land besitzen, können Sie mit dem Schengen-Touristenvisum 90 Tage lang frei durch Europa reisen, genau wie ein von der Visumpflicht befreiter Besucher. Je nachdem, wofür Sie zugelassen sind, kann Ihnen das Touristenvisum mehrere oder nur eine Einreise in den Schengen-Raum ermöglichen. Achten Sie also genau darauf, was in Ihrem Visum steht.

Visagebühren und Antrag

Wenn Sie ein Schengen-Touristenvisum benötigen, bestätigen Sie zunächst, dass Sie den Antrag im richtigen Land stellen. Wenn Sie nur Italien besuchen oder Italien das Hauptziel Ihrer Reise ist – also die meisten Tage –, müssen Sie den Antrag über ein italienisches Konsulat stellen. Wenn Sie mehrere Länder für die gleiche Anzahl von Tagen besuchen, aber Italien der erste Schengen-Staat ist, den Sie besuchen, müssen Sie den Antrag auch bei einem italienischen Konsulat stellen.

  • Finden Sie das nächstgelegene italienische Konsulat und vereinbaren Sie einen Termin zur Vorlage Ihrer Dokumente.
  • Bringen Sie ein ausgefülltes mitAntragsformular, Ihren Reisepass, ein Farbfoto von sich selbst, Kontoauszüge zum Nachweis Ihrer finanziellen Mittel, Hin- und Rückflug, Reiseversicherung und Unterkunft für die gesamte Reise.
  • Die Visumgebühr in Höhe von 80 Euro ist zum Zeitpunkt Ihres Termins per Zahlungsanweisung oder Bankscheck in der Landeswährung zu entrichten. Den aktuellen Wechselkurs finden Sie auf der Webseite Ihres Konsulats.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, wird Ihnen Ihr Reisepass mit dem darin angebrachten Visum innerhalb von sieben bis 14 Tagen per Post zugesandt.

Arbeitsvisum

Wenn Sie vorhaben, zum Arbeiten nach Italien zu ziehen, müssen Sie ein nationales Langzeitvisum beantragen. Diese Visa werden Personen erteilt, denen bereits eine Stelle von einem italienischen Unternehmen angeboten wurde oder die selbstständig erwerbstätig sind und in Italien geschäftlich tätig sind. Diese Visa werden zunächst für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr genehmigt, Sie müssen jedoch bei der örtlichen Polizeistation eine Aufenthaltskarte beantragen.Bezirk– bei der Ankunft, die jährlich verlängert werden kann.

Visagebühren und Antrag

Der erste Schritt ist die BeschaffungArbeitsfreigabe, Dabei handelt es sich um eine Arbeitserlaubnis, die von der Einwanderungsbehörde der Provinz in Italien stammt (die Behörde ist dieOne-Stop-Einwanderungsbehörde). Wenn Sie von einem italienischen Unternehmen eingestellt wurden, ist Ihr Arbeitgeber für die Durchführung dieses Schritts verantwortlich. Komplizierter ist es, wenn Sie ein Arbeitsvisum für Selbstständige beantragen, da Sie in Italien einen Bevollmächtigten beauftragen müssen, der diesen Schritt für Sie erledigt.

Sobald die italienische Einwanderungsbehörde den Antrag genehmigt, wird sie gesendetNullkaufan Ihr örtliches italienisches Konsulat in Ihrem Heimatland, wo Sie einen Termin vereinbaren müssen, um die restlichen Dokumente einzureichen.

  • Bringen Sie ein ausgefülltes mitAntragsformular, Ihren Reisepass und ein Farbfoto von sich.
  • Sie zahlen die Visumgebühr zum Zeitpunkt Ihres Termins. Sie beträgt 116 Euro und ist in der Landeswährung per Zahlungsanweisung oder Bankscheck zu entrichten.
  • Nach Ihrem Termin dauert die Bearbeitungszeit etwa zwei Wochen, bis Ihr Reisepass mit dem darin enthaltenen Visum an Sie zurückgeschickt wird.

Studentenvisum

Italien ist das begehrteste Land der Welt für Studierende, die im Ausland studieren, und seine vielen renommierten Universitäten – die zu den ältesten in ganz Europa zählen – ziehen auch viele Ausländer an, die zum Vollzeitstudium kommen. Ganz gleich, ob Sie für ein Semester im Ausland studieren oder sich an einer italienischen Universität einschreiben: Wenn Sie sich länger als 90 Tage in Italien aufhalten, müssen Sie ein Studentenvisum beantragen.

Wenn Sie aus einem von der Visumpflicht befreiten Land kommen und Ihr Programm weniger als 90 Tage dauert (z. B. ein Sommerprogramm), benötigen Sie zum Studieren kein Visum und können als Tourist einreisen. Wenn Sie aus einem nicht von der Steuer befreiten Land kommen und Ihr Programm weniger als 90 Tage dauert, beantragen Sie ein Schengen-Touristenvisum und geben an, dass der Grund Ihrer Reise ein Bildungszweck ist (wodurch auch die Visumgebühr entfällt).

Studentenvisa werden für die Dauer des Programms von bis zu einem Jahr erteilt, und alle Visuminhaber müssen bei der örtlichen Polizeistation eine Aufenthaltskarte beantragen (Bezirk) bei der Ankunft in Italien. Für Programme, die länger als ein Jahr dauern, können Sie Ihre Aufenthaltskarte innerhalb Italiens erneuern.

Visagebühren und Antrag

Wie bei allen italienischen Visa müssen Sie Ihre Dokumente nach der Terminvereinbarung persönlich beim nächstgelegenen Konsulat abgeben.

  • Bringen Sie Ihr ausgefülltes mitAntragsformular, Reisepass, ein Farbfoto von Ihnen, ein Zulassungsbescheid für ein Bildungsprogramm, ein Nachweis über die finanziellen Mittel, eine Reiseversicherung und ein Unterkunftsnachweis.
  • Der Zulassungsbescheid muss in italienischer Sprache verfasst sein und die Kontaktinformationen eines in Italien ansässigen Schulverwalters enthalten.
  • Die Gebühr für ein Studentenvisum beträgt 50 Euro und ist in der Landeswährung per Zahlungsanweisung oder Bankscheck zu zahlen. Den aktuellen Wechselkurs finden Sie auf der Website Ihres Konsulats.
  • Visa werden in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Termin bearbeitet. Wenn Ihr Reisepass genehmigt wird, wird er Ihnen per Post zurückgeschickt, zusammen mit Ihrem darin angebrachten Visum.

Familienvisum

Wenn Sie Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Italien haben, können Sie Ihren Ehepartner oder Lebenspartner gleichen oder anderen Geschlechts, Ihr minderjähriges Kind, Ihr von Ihnen unterhaltsberechtigtes Kind über 18 Jahren oder Ihre Eltern, wenn diese über 65 Jahre alt sind, unterstützen, indem Sie ein Familienvisum beantragen. Das Familienvisum gilt nur, wenn der Sponsor seinen rechtmäßigen Wohnsitz in Italien hat – etwa mit einem Arbeits- oder Studentenvisum –, aber kein Staatsbürger Italiens oder eines anderen EU-Landes ist. Im letzteren Fall gibt es einen effizienteren Prozess, der über die Polizeistation in Italien abgewickelt wird.

Visagebühren und Antrag

Der anfängliche Prozess zur Erlangung eines Familienvisums ähnelt dem eines Arbeitsvisums – der Sponsor muss sich bereits in Italien befinden und ein Visum beantragenNullkaufvon der Einwanderungsbehörde in der Provinz, in der sie für ihre Familienangehörigen wohnen. Sobald dieNullkaufWird die Genehmigung genehmigt, kann der Antragsteller einen Termin beim italienischen Konsulat in seinem Heimatland vereinbaren.

  • Der Bewerber muss zum Termin ein ausgefülltes Formular mitbringenAnwendung, Reisepass, ein Farbfoto und amtliche Bescheinigungen, aus denen die Beziehung zum Sponsor hervorgeht.
  • Alle Zertifikate müssen legalisiert und ins Italienische übersetzt werden.
  • Die Gebühr für das Familienvisum beträgt 116 Euro und muss per Zahlungsanweisung oder Bankscheck in der Landeswährung bezahlt werden.
  • Sofern keine weiteren Informationen erforderlich sind oder etwas geklärt werden muss, werden Familienvisa in der Regel innerhalb von zwei Wochen genehmigt.

Visaüberschreitungen

Unabhängig davon, ob Sie aus einem von der Visumpflicht befreiten Land kommen oder ein Schengen-Touristenvisum erhalten haben, dürfen Sie sich in einem Zeitraum von 180 Tagen bis zu 90 Tage in Italien und im gesamten Schengen-Raum aufhalten. Um sicherzustellen, dass Sie nicht hinübergehen, ziehen Sie einen Kalender heraus und geben Sie das Datum ein, an dem Sie den Schengen-Raum voraussichtlich endgültig verlassen werden. Zählen Sie von da an 180 Tage – etwa sechs Monate – zurück und addieren Sie alle Tage, die Sie in einem Land des Schengen-Raums verbracht haben. Wenn die Summe 90 oder weniger beträgt, müssen Sie sich keine Sorgen machen.

Wenn Sie mehr als 90 Tage zählen, überschreiten Sie die Aufenthaltsdauer Ihres Visums, was ein ernstes Problem darstellt. Die genaue Strafe variiert je nach Ihren besonderen Umständen und dem Land, in dem Sie erwischt werden. Sie können jedoch mit einer hohen Geldstrafe bis hin zu Inhaftierung, Abschiebung und einem Rückkehrverbot rechnen.

Verlängern Sie Ihr Visum

Wenn Sie Ihren Urlaub um mehr als 90 Tage verlängern möchten, können Sie eine Verlängerung beantragen. Dafür benötigen Sie jedoch einen guten Grund. Mögliche Gründe sind eine Naturkatastrophe, eine humanitäre Krise, ein medizinischer Notfall oder ein unerwarteter Todesfall. Sie müssen eine Polizeistation in Italien aufsuchen, um die Verlängerung zu beantragen, und die endgültige Entscheidung liegt bei dem Beamten, der Ihnen zufällig hilft. Am wichtigsten ist, dass Sie die Verlängerung beantragen müssen, bevor Ihr ursprüngliches 90-Tage-Limit abgelaufen ist. Wenn Sie bis dahin warten, haben Sie Ihr Visum bereits überschritten und werden möglicherweise sofort abgeschoben.