Erforderliche Dokumente für internationale Reisen mit Minderjährigen
Reisen Sie mit Kindern außerhalb Ihres Heimatlandes? Im Allgemeinen benötigt jeder Erwachsene in Ihrer Gruppe einenReisepass, und minderjährige Kinder benötigen entweder Reisepässe oder Original-Geburtsurkunden.
Die Dokumentationspflicht wird komplizierter, wenn ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter allein mit einem Minderjährigen reist. Im Allgemeinen sollten Sie neben Ihrem Reisepass auch die schriftliche Einwilligung der leiblichen Eltern des Kindes sowie die Geburtsurkunde des Kindes mitbringen. Viele Länder verlangen, dass die Einwilligungsurkunde beglaubigt und notariell beglaubigt wird. Auf mehreren Websites können Sie Dokumente herunterladen oder ausdruckenkostenlose Einverständniserklärungen der Eltern.
Länderspezifische Regeln
Beachten Sie, dass die spezifischen Regeln zur Dokumentation von Land zu Land erheblich variieren können. Informationen zu den Anforderungen für Ihr Zielland finden Sie auf der Website des US-Außenministeriums für internationale Reisen. Suchen Sie Ihr Zielland, dann die Registerkarte „Ein-, Ausreise- und Visabestimmungen“ und scrollen Sie dann nach unten zu „Reisen mit Minderjährigen“.
Diese Auszüge zu Kanada, Mexiko und den Bahamas (ein beliebter Anlaufhafen für Karibikkreuzfahrten) sind gute Anhaltspunkte und zeigen, wie vielfältig die Regeln sein können:
Kanada
„Wenn du es vorhastmit einem Minderjährigen nach Kanada reisenWenn Sie ein Kind haben, das nicht Ihr eigenes Kind ist oder für das Sie nicht das volle Sorgerecht haben, kann CBSA von Ihnen die Vorlage einer notariell beglaubigten eidesstattlichen Erklärung der Eltern des Minderjährigen verlangen. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der CBSA-Website. Für dieses Dokument gibt es kein spezielles Formular, es sollte jedoch Reisedaten, die Namen der Eltern und Fotokopien ihrer vom Staat ausgestellten Ausweise enthalten.“
Mexiko
„Gültig ab 2. Januar 2014, unterMexikanische Gesetzesreisen für Minderjährige(unter 18 Jahren) müssen zur Ausreise aus Mexiko einen Nachweis über die Erlaubnis der Eltern/Erziehungsberechtigten vorlegen. Diese Regelung gilt, wenn der Minderjährige auf dem Luft- oder Seeweg reist; Alleine oder mit einer volljährigen dritten Person reisen (Großeltern, Onkel/Tante, Schulgruppe usw.); und Verwendung mexikanischer Dokumente (Geburtsurkunde, Reisepass, vorübergehender oder dauerhafter mexikanischer Wohnsitz).
„Um Mexiko zu verlassen, muss der Minderjährige zusätzlich zu einem Reisepass ein notariell beglaubigtes Dokument vorlegen, aus dem hervorgeht, dass beide Elternteile (oder Elternteile mit elterlicher Sorge oder gesetzlicher Vormundschaft) der Reise zugestimmt haben Verfügung sowie Fotokopien der amtlichen Ausweise beider Elternteile).
„Laut INM gilt diese Regelung NICHT für Minderjährige, die mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten reisen, d. h. ein Einverständnisschreiben des vermissten Elternteils ist NICHT erforderlich. Darüber hinaus soll die Regelung nicht für Minderjährige mit doppelter Staatsangehörigkeit (Mexikaner und eine andere Staatsangehörigkeit) gelten, wenn der Minderjährige Mexiko mit dem Reisepass der anderen Staatsangehörigkeit verlässt. Wenn der Minderjährige jedoch mit dem mexikanischen Reisepass aus Mexiko ausreist, gilt die Regelung. Die Botschaft empfiehlt dennoch, dass Doppelstaatsangehörige mit einem Einverständnisschreiben beider Elternteile reisen.
„Die US-Botschaft in Mexiko-Stadt hat zahlreiche Berichte darüber erhalten, dass US-Bürger für Umstände, die nicht in die oben aufgeführten Kategorien fallen, notariell beglaubigte Einwilligungsformulare vorlegen müssen und/oder an Landgrenzübergängen um eine solche Erlaubnis gebeten werden. DaherDie Botschaft empfiehlt allen Minderjährigen, die ohne beide Elternteile reisen, jederzeit eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung mit sich zu führen, falls eine Fluggesellschaft oder ein Vertreter der mexikanischen Einwanderungsbehörde dies verlangt.
„Reisende sollten sich für weitere Informationen an die mexikanische Botschaft, das nächstgelegene mexikanische Konsulat oder INM wenden.“
Die Bahamas
„Minderjährige, die ohne Begleitung oder in Begleitung eines Vormunds oder einer Aufsichtsperson reisen: Was für die Einreise auf die Bahamas erforderlich ist, kann sich stark von dem unterscheiden, was für die Wiedereinreise in das Herkunftsland erforderlich ist. Im Allgemeinen kann ein Kind unter 16 Jahren nur mit einem Staatsbürgerschaftsnachweis auf die Bahamas einreisen. Als Staatsbürgerschaftsnachweis kann eine Geburtsurkunde mit Siegel und vorzugsweise ein amtlicher Lichtbildausweis bei einer Rundreise oder ein US-Pass bei der Einreise per Flugzeug oder Privatschiff dienen.
„Auf den Bahamas ist die Einhaltung von Vorschriften zur Verhinderung von Kindesentführungen erforderlich. Jedes Kind, das ohne einen der in der Geburtsurkunde aufgeführten Elternteile reist, muss über ein Schreiben des abwesenden Elternteils verfügen, in dem die Reiseerlaubnis für das Kind erteilt wird. Dieses sollte vor einem Notar beeidigt und von dem/den abwesenden Elternteil(en) unterzeichnet werden. Wenn der Elternteil verstorben ist, kann eine beglaubigte Sterbeurkunde erforderlich sein.
„Es ist ratsam, dass der Minderjährige eine schriftliche, notariell beglaubigte Einverständniserklärung beider Elternteile mit sich führt (sofern beide in der Geburtsurkunde des Kindes aufgeführt sind), bevor Sie Ihr Kind als Minderjähriger mit einem Vormund oder einer Begleitperson auf Reisen schicken.“
Fliegen Sie mit Kindern innerhalb der USA? Sie sollten über REAL ID Bescheid wissen, den neuen Ausweis, der für Inlandsflugreisen erforderlich ist.
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